Wann und wie eine Bewerbung möglich ist

Wann und wie eine Bewerbung möglich ist

Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt jährlich Fördermittel für Projekte jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten. Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Romane, Gedichtsammlungen, Sachbücher, Biographien), Tanz und Theater, bildende Kunst (z.B. Ausstellungen), Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten). Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.

Die Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2024 ist abgelaufen. Die Stipendiatinnen wurden zum Ende des Jahres 2023 benachrichtigt. Der Bewerbungszeitraum für 2025 wird im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Bewerbungen außerhalb unserer Ausschreibungsperiode  werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsformalitäten
Die Anträge müssen schriftlich in digitaler Form gestellt werden. Diese können nur berücksichtigt werden, wenn sie während der Bewerbungsfrist bei der Stiftung eingehen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
• Das ausgefüllte Antragsformular (PDF)
• Eine Beschreibung des Projektvorhabens inkl. Zeitplan und finanzieller Kalkulation in tabellarischer Form
• Lebenslauf mit zusätzlichen Angaben zum persönlichen/biographischen Bezug zum Judentum

Bitte beachten Sie:
• Unsere Stipendien können satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Frauen
vergeben werden. Eine Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde ist nicht
Bedingung. Die Stipendiatinnen müssen ihren Wohn- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben.
Ausnahmen sind nicht möglich.

• Pro Bewerberin kann nur ein Projektvorhaben berücksichtigt werden. Auch Frauen, die in den Vorjahren bereits durch die Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert wurden, können an dieser Ausschreibung teilnehmen.
• Bereits begonnene Projekte können gefördert werden.
• Da die Stiftung ZURÜCKGEBEN nicht in allen Fällen die beantragte Fördersumme in voller Höhe bewilligen und oftmals nur eine Anschubfinanzierung leisten kann, sind Antragstellungen bei weiteren Institutionen daher ausdrücklich erlaubt.
• Es werden nur Bewerbungen in deutscher Sprache angenommen.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
• Förderanträge ohne Unterschrift können nicht berücksichtigt werden.
• Im Falle einer Absage können wir Ihnen leider keine inhaltlichen Anmerkungen bzgl. Ihrer Bewerbung liefern. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Die Stiftung ZURÜCKGEBEN verpflichtet sich der Bundestagsresolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Drucksache 19/10191) vom 15.05.2019 sowie der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).

Die Auswahl der Geförderten wird von einer Jury getroffen, die sich aus jüdischen Frauen zusammensetzt.

Im Falle einer Zusage wird ein Stipendienvertrag zwischen der Stipendiatin und der Stiftung ZURÜCKGEBEN geschlossen. Hierfür muss eine Passkopie sowie aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Für die Auszahlung des Stipendiums wird ein deutsches Bankkonto benötigt.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind gebündelt in EINER PDF-Datei zu richten an:

per E-Mail aninfo@stiftung-zurueckgeben.de

Die Dateigröße der Unterlagen darf 8 MB nicht überschreiten, sie sind ausschließlich im E-Mail Anhang zu verschicken. Andere Formate außer PDF werden nicht akzeptiert. Bewerbungen in anderen Formaten können nicht berücksichtigt werden.

Konkrete Nachfragen zur Ausschreibung bitte ausschließlich per E-Mail an: info@stiftung-zurueckgeben.de