Wie Sie uns unterstützen können
Mit Ihrer Spende oder Zustiftung unterstützen Sie jüdische Frauen unmittelbar bei ihren künstlerischen oder wissenschaftlichen Projekten. Zumindest symbolisch können Sie so einen kleinen Bruchteil der unberechtigten Vorteilsnahme der nichtjüdischen Deutschen aus der Entrechtung, Enteignung und Ermordung der Jüdinnen und Juden Europas während der Zeit des Nationalsozialismus zurückgeben. Mit Ihrer Spende leisten Sie auch einen Beitrag für die Erhaltung eines vielseitigen jüdischen Lebens in Deutschland.
Spendenkonto:
Stiftung ZURÜCKGEBEN
Berliner Volksbank eG
IBAN: DE25 1009 0000 5232 2050 00
BIC: BEVODEBB
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Die Stiftung Zurückgeben ist nach dem aktuellen Freistellungsbescheid für 2020 bis 2022 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamts für Körperschaften I Berlin vom 08. August 2023, Steuernummer 27/641/03919 von der Körperschaftsteuer befreit. Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Bei einem Spendenbetrag bis 300 Euro reicht dem Finanzamt grundsätzlich Ihr Überweisungsbeleg als Bestätigung. Falls Sie eine Frage haben oder bei höheren Beträgen eine Spendenbescheinigung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne unter folgender E-Mail Adresse: info[at]stiftung-zurueckgeben.de.
Wir stellen Spendenbescheinigungen i.d.R. zu Beginn des Folgejahres aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir zur Ausstellung der Spendenquittung Ihre Postanschrift benötigen. Bitte notieren Sie sie in der Betreffzeile der Überweisung.