Wann und wie eine Bewerbung möglich ist
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt jährlich Fördermittel für Projekte jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten. Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Romane, Gedichtsammlungen, Sachbücher, Biographien), Tanz und Theater, bildende Kunst (z.B. Ausstellungen), Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten). Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.
Bewerbungen für das Förderjahr 2025 können vom 13.05.-02.09.2024 eingereicht werden.
Bewerbungsformalitäten
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in elektronischer Form (max. 8 MB) im PDF-Format ein. Diese kann nur berücksichtigt werden, wenn sie während der Bewerbungsfrist bei der Stiftung eingeht.
Trotz des digitalen Formats ist die Bewerbung ohne Unterschrift nicht gültig! Bitte vergessen Sie nicht diese einzufügen.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte gebündelt in EINER pdf-Datei und in dieser Reihenfolge ein:
• Das ausgefüllte Antragsformular (PDF)
• Projektbeschreibung (2-3 Seiten)
• Tabellarischer Zeitplan der Projektumsetzung
• Präzise tabellarische Kalkulation Ihres Finanzplanes
• Lebenslauf / CV inkl. kurzer Darstellung des bisherigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Werdegangs sowie Angaben zum persönlichen/biographischen Bezug zum Judentum
• Gegebenenfalls weitere Anhänge (wie z.B. Exposé/Probekapitel bei Buchprojekten)
Bitte beachten Sie:
• Unsere Stipendien können satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Frauen
vergeben werden. Eine Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde ist nicht
Bedingung. Die Stipendiatinnen müssen ihren Wohn- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben.
Ausnahmen sind nicht möglich.
• Die Bewerbung muss in deutscher Sprache erfolgen; realisieren können Sie Ihr Projekt auch in jeder anderen Sprache.
• Pro Bewerberin kann nur ein aktuelles Projektvorhaben berücksichtigt werden. Auch Frauen, die in den Vorjahren bereits durch die Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert wurden, können an dieser Ausschreibung teilnehmen.
• Bereits angefangene Projekte können gefördert werden. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
• Bitte informieren Sie die Stiftung umgehend, falls Sie für dasselbe Projekt im selben Zeitraum von anderer Stelle Fördermittel bewilligt bekommen.
• Projekte die sich einem jüdischen Thema widmen und einen aktuelle Bezug haben, liegen uns besonders am Herzen.
• Druckkosten, Lektorats- und Übersetzungsarbeiten werden nicht gefördert.
• Die Stiftung ZURÜCKGEBEN kann die beantragte Fördersumme nicht immer in voller Höhe bewilligen und oft nur eine Teilfinanzierung leisten. Daher sind Antragstellungen bei weiteren Institutionen ausdrücklich erlaubt.
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
• Personen mit Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut, der AfD und Vereinigungen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen etc. werden nicht von der Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert.
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN verpflichtet sich der Bundestagsresolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Drucksache 19/10191) vom 15.05.2019 sowie der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
Die Auswahl der Geförderten wird von einer Jury getroffen, die sich aus jüdischen Frauen zusammensetzt.
Nach Bewerbungsschluss erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags per E-Mail. Im November 2024 senden wir Ihnen eine Benachrichtigung über die Entscheidung der Jury. Von schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Stand Ihrer Bewerbung bitten wir abzusehen. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Falle einer Absage keine inhaltlichen Anmerkungen zu Ihrer Bewerbung liefern können.
Im Falle einer Zusage wird ein Stipendienvertrag zwischen der Stipendiatin und der Stiftung ZURÜCKGEBEN geschlossen. Hierfür muss eine Passkopie sowie eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt ausschließlich an die Stipendiatin auf deren eigenes deutsches Bankkonto.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind gebündelt in EINER PDF-Datei zu richten an die E-Mail_Adresse: info@stiftung-zurueckgeben.de
Die Dateigröße der Unterlagen darf 8 MB nicht überschreiten, sie sind ausschließlich im E-Mail Anhang zu verschicken. Andere Formate außer PDF werden nicht akzeptiert. Bewerbungen in anderen Formaten können nicht berücksichtigt werden.
Konkrete Nachfragen zur Ausschreibung bitte ausschließlich per E-Mail an: info@stiftung-zurueckgeben.de